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Manfred Rehbinder • Die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich

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Manfred Rehbinder • Die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich


2., völlig neu bearbeitete Auflage
Mit der Begründung dieser Schriftenreihe im Jahre 1966 ging es dem Berliner Handels- und Wirtschaftsrechtler Ernst E. Hirsch, wie er damals schrieb, um den Nachweis, »daß die Wiederaufnahme der durch die nationalsozialistische Herrschaft unterbundenen Bemühungen von Arthur Nussbaum um Erforschung der Rechtstatsachen für eine Rechtswissenschaft stricto sensu ebenso unentbehrlich ist wie die im deutschen Rechtskreis von Eugen Ehrlich begründete, aber noch immer vor allem von Juristen teils abgelehnte, teils beargwöhnte Rechtssoziologie.« Entsprechend dieser (unveränderten) Aufgabenstellung ist die Schriftenreihe zum einen der Beschäftigung mit den Klassikern der Vergangenheit und ihrer Relevanz für das Heute und zum anderen aktuellen Fragestellungen der Gegenwart gewidmet. ‎


Duncker & Humblot; 2., völlig neu bearbeitete Auflage, Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung - Band 6, Paperback, 147 Seiten "Mängelexemplar"-Stempel au der Buchunterseite

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